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BEK 2021 150

Nichtanhandnahme Strafverfahren

Schwyz · 2021-12-21 · Deutsch SZ
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Nichtanhandnahme Strafverfahren | Staatsanwaltschaft

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 21. Dezember 2021BEK 2021 150und 151MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In Sachen1.A.________,Privatkläger und Beschwerdeführer (BEK 2021 150),vertreten durch Rechtsanwalt B.________,2.C.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin (BEK 2021 151),vertreten durch Rechtsanwältin D.________,gegen1.E.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,2.Staatsanwaltschaft,4. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin F.________,betreffendNichtanhandnahme Strafverfahren(Beschwerden gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 7. Oktober 2021, SU 2021 8415);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.In der Zeugeneinvernahme vom 22. April 2021 nach Anzeigen von C.________ (U-act. 3.1.01) und A.________ (U-act. 3.1.07) geführten Strafuntersuchung wegen Amts- bzw. Berufsgeheimnisverletzung gegen Unbekannt zum Nachteil der Anzeigeerstatter deponierte H.________ unter anderem folgende Aussagen (U-act. 10.1.02 Rn 68 ff., 78 und 84):Ehm ja. Ich weiss, dass ich ein Gespräch mit einem Polizisten hatte. Ich ihn angesprochen habe. Über das, was man lesen konnte. Er hat es mir bestätigt. Ich dachte nicht, dass es ein Geheimnis ist, was in der Presse steht. (…).Das war in einem Restaurant in I.________. J.________ heisst es, glaube ich. (…).Ich habe ihn darauf angesprochen. Wir sassen nebeneinander. Ich hörte, dass er Polizist sei. Ich sprach dann zu ihm. Es sei schon kurrlig. Ich hätte gehört, dass A.________ der Partner von C.________ sei. In der Presse stehe aber, dass er der Vater sei. Es sei schon komisch. Frau K.________ erzählte, es sei der Partner. Jetzt höre man, es sei der Vater. Dies sei speziell. Dies ist mir eingefahren. Ich habe es auch nur aus der Presse gehört.Sie gab den Namen des Polizisten bekannt (ebd. Rn 80) und auf die Frage, was der Beschuldigte auf ihre Anfrage erwiderte, sagte sie (ebd. Rn 90):Ja, das dies so ist. Dass dies der Vater ist. Er sagte nicht viel. (…).Und zum weiteren Verlauf des Gesprächs gab sie an (ebd. Rn 95 ff.):Ich habe dann von mir aus gesagt, im Sinne von, dann müsse man ja davon ausgehen, dass beides irgendwie gestimmt habe. Also Partner und Vater vom Kind. Also diese beiden Beziehungen. Aber das war meine Vermutung.Auf die Frage, ob der Beschuldigte darauf etwas gesagt habe, berichtete die Zeugin (ebd. Rn 99 f.):Ja. Er hat genickt und gesagt, „davon kann man ausgehen, dass diese Beziehung so bestehe“. Den ganz genauen Wortlaut kann ich nicht mehr wiedergeben.Die Staatsanwaltschaft verfügte am 7. Oktober 2021 unter ausdrücklichem Bezug auf den anlässlich der Zeugeneinvernahme bekannt gewordenen Vorfall vom 19. September 2020 in I.________, gegen den beschuldigten Polizisten keine Strafuntersuchung betreffend Verletzung des Amtsgeheimnisses im Sinne von

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

In Sachen

1.A.________,Privatkläger und Beschwerdeführer (BEK 2021 150),vertreten durch Rechtsanwalt B.________,2.C.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin (BEK 2021 151),vertreten durch Rechtsanwältin D.________,

gegen1.E.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,2.Staatsanwaltschaft,4. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin F.________,

betreffend

Nichtanhandnahme Strafverfahren